Wann muss ein Fahrzeug abgemeldet werden?
Ein Fahrzeug muss abgemeldet werden, wenn:
- es aus diversen Gründen nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden darf
- es vorwiegend in einem anderen Wirkungsbereich als bislang genutzt wird
- es verkauft wurde und es daher auch einen neuen Besitzer gibt
- keine Kfz-Haftpflichtversicherung mehr vorhanden ist
Wie wird in Österreich ein Fahrzeug abgemeldet?
Um in Österreich ein Fahrzeug abzumelden, müssen zunächst alle erforderlichen Unterlagen in einer zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt werden. Sollte der Zulassungsbesitzer versterben, wird die Kfz-Versicherung darüber informiert. Dieser Schritt ist notwendig, um festzustellen, ob weiterhin ein Versicherungsschutz besteht.
Welche Unterlagen müssen bei der Abmeldung eingereicht werden?
Folgende Unterlagen müssen bei der Abmeldung eines Fahrzeugs in Österreich eingereicht werden:
- ein amtlicher Lichtbildausweis des Fahrzeughalters
- beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Genehmigungsnachweis
- Genehmigungsdokument
- Nachweis für die Zulassung
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank
- Kennzeichentafeln
Wie funktioniert eine kurzfristige Abmeldung eines Fahrzeugs in Österreich?
Es gibt einige Gründe, die für eine kurzfristige Abmeldung eines Fahrzeugs sprechen. Sehr sinnvoll ist dies zum Beispiel bei Autos, die nur eine bestimmte Zeit im Jahr genutzt werden, wie zum Beispiel Cabrios. Denn diese werden im Winter sowieso zumeist abgestellt und brauchen daher auch keinen Versicherungsschutz und werden dann einfach wieder neu im Frühjahr angemeldet. Wer den Zeitpunkt bereits kennt, wie lange er sein Cabrio fahren will, kann ganz einfach ein sogenanntes Saisonkennzeichnen beantragen.
Zudem können auch längere Auslands- und Klinikaufenthalte, zum im Zusammenhang mit einer Reha-Maßnahme, können dafür sprechen, ein Auto einen bestimmten Zeitraum abzumelden. Hierfür wird ganz einfach mit den passenden Dokumenten eine Zulassungsstelle aufgesucht.

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Wie ist der Ablauf bei einer Fahrzeug-Abmeldung?
Sobald ein Fahrzeug abmeldet wird, wird dies auf der Zulassungsbescheinung in Teil eins und zwei vermerkt. Ersterer verbleibt bei dem Halter, der den Pkw gerade abgemeldet hat. Sollte er eine sogenannte Scheckkartenzulassung besitzen, wird diese von der Zulassungsbehörde sofort nach der Abmeldung entwertet. Wenn er sein Fahrzeug irgendwann wieder neu anmeldet, wird der oben erwähnte Teil zwei der Bescheinigung erneuert.
Versicherungsprämie sichern
Ein weiterer Grund, der für die Abmeldung eines Pkws spricht, ist ein besseres beziehungsweise günstigeres Angebot eines anderen Anbieters. Denn für den Wechsel erhalten die Kunden nicht selten eine beachtliche Versicherungsprämie. Wer einen besseren Versicherer für seine Kfz-Haftpflicht gefunden hat, kann ein einmonatiges Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Dadurch ist das Auto durchgehend versichert und der Besitzer beziehungsweise Halter muss weniger Geld bezahlen. Die Übernahme der Versicherung gilt sowohl für die Vollkasko- wie auch für die Teilkasko-Versicherung.
Welche Kosten fallen bei der Abmeldung eines Pkws in Österreich an?
Auch wenn durch den Beitrag klar wurde, dass die Abmeldung eines Pkws in Österreich durchaus aufwendig ist, gibt es auch eine gute Nachricht: das Ganze ist komplett kostenlos. Dafür fällt für die Anmeldung teilweise ein enormer Betrag an.
Wie ist die Regelung, wenn der Besitzer beziehungsweise Halter verstirbt?
Eine Kfz-Abmeldung kann unter Umständen auch geschehen, wenn der Besitzer beziehungsweise Halter verstirbt. Es ist aber auch möglich, dass die Erben das Fahrzeug übernehmen. Wenn das geplant ist, sollte der Versicherer möglichst zeitnah darüber informiert werden. Wurde ein notariell beglaubigtes Testament erstellt, ist zudem auch noch der sogenannte Nachlassverwalter einzubinden und von nun an auch zunächst zuständig.
Zusätzliche Informationen
Wer sein Auto abmeldet, kann sich das Kennzeichen für maximal ein halbes Jahr reservieren lassen. Das kann zum Beispiel dann Sinn machen, wenn bereits geplant ist, ein neues Fahrzeug in nächster Zeit anzumelden. Wichtig ist hierbei, dass die neuerliche Anmeldung bei derselben Zulassungsstelle erfolgt, bei der auch das alte Auto zuvor abgemeldet wurde.
Wichtiger Tipp:
Wer ein Auto abmeldet, sollte keinesfalls einfach seine erreichte Bonus Malus Stufe verfallen lassen. Denn wenn sich diese zwischen den Stufen null und acht befindet, winkt ein nicht zu vernachlässigender Rabatt. Diesen kann der Halter beziehungsweise Besitzer unter Umständen auf sein neues Auto übertragen. Hierfür hat er bis zu zwölf Monate Zeit. Wer sich aber kein neues Auto anschafft, kann die Bonus Malus Stufe auch auf andere Personen übertragen, wie zum Beispiel auf ein eigenes Kind oder Enkelkind.
Interessante Links:
https://www.vexcash.com/blog/auto-abmelden/
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.062100.html
https://www.oeamtc.at/thema/autokauf/kfz-zulassung-in-oesterreich-16187062