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Infozentrale zum Thema „Flüchtlinge in Mondsee“

Du hast eine spezielle Frage zum Thema Flüchtlinge?

Vorgeschichte

Wir haben uns mit Michaela Froschauer getroffen und ein sehr nettes und informatives Gespräch geführt.Es freut uns Euch mitteilen zu können, dass Ihr in Zukunft immer hier bei uns die aktuellen News & Infos zum Flüchtlingsthema bekommt.

Hier findet Ihr immer die aktuellen News mit Datum

8. Beitrag von Michaela Froschauer (23.11.2015)  „Dürfen Flüchtlinge in Österreich arbeiten“

Laut Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) haben Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. In der Praxis jedoch sieht es etwas diffiziler aus. Um tatsächlich arbeiten zu können, ist eine Arbeitsbewilligung im Rahmen eines Kontingentes lt. § AuslBG nötig, das bedeutet, dass sie unter bestimmten Bedingungen als Erntehelfer und Saisonarbeiter unselbstständig beschäftigt werden dürfen und auch diese Beschäftigung ist zeitlich begrenzt und erst nach Überprüfung der Arbeitsmarktlage möglich, das heißt, ein Asylwerber erhält die zu besetzende Stelle nur dann, wenn dafür weder ein arbeitsloser Österreicher noch ein Ausländer mit Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung noch ein EWR-Bürger mit Arbeitsmarktzugang, türkische Assoziationsarbeitnehmer oder Ausländer mit Befreiungsschein zur Verfügung stehen. Damit sind Asylwerber faktisch vom Arbeitsmarktprozess ausgeschlossen.

Es gibt aber tatsächlich einige Ausnahmen, die wenig bekannt sind:

  1. Gemeinnützige Tätigkeiten: Öffentliche Institutionen können Asylwerber kurzfristig für bestimmte Tätigkeiten wie z.B. Reinigung oder Pflege von Grünanlagen beschäftigen und dafür einen Anerkennungsbeitrag von ca. € 5,00 ausbezahlen.
  2. Selbstständige Tätigkeit: Asylwerber, die mindestens 3 Monate in Österreich sind, können eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für das jeweilige Gewerbe erfüllen.
  3. Lehrberufe: in sogenannten Mangelberufen können Asylwerber bis zu einem Alter von 25 Jahren eine Lehre absolvieren.

Quellen: unhcr.at – sosmitmensch.at

7. Beitrag von Nina Froschauer (20.10.2015)  „Vom Asylantrag bis zum Bleiberecht – Ein langer und schwieriger Weg“

Asylanträge können bei der Einreise an der Grenze, am Flughafen Wien oder in einer Polizeidienststelle gestellt werden. Der Flüchtling ist sodann in eines der Erstaufnahmezentren (EAST) nach Traiskirchen oder Thalham zu überstellen. Bei der Antragstellung wird die Person erkennungsdienstlich erfasst, d.h. es werden Fingerabdrücke genommen, ein Foto gemacht und eine Durchsuchung nach Dokumenten und Beweisen durchgeführt. Ebenso wird innerhalb von 72 Stunden eine medizinische Untersuchung und eine erste Einvernahme durchgeführt, bei der der Flüchtling seine Gründe für die Flucht darstellen und seine Fluchtroute bekannt geben muss. Diese Befragung wird, wenn nötig, durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher unterstützt.

Ob nun jemand Asyl erhält oder nicht, ist klar in der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. im österreichischen Asylgesetz geregelt. Außerdem gilt derzeit auch noch das sogenannten Dublin-Abkommen, in dem festgehalten ist, dass der Antrag auf Asyl in Österreich abzulehnen ist, wenn der Flüchtling zuvor bereits in einem anderen EWR-Land registriert wurde. Bei dieser Feststellung hilft das EURODAC-System, das z.B. Fingerabdrücke zentral abgleichen kann. Erfolgt die Bestätigung der Zuständigkeit eines anderen EWR-Staates, ist der/die Asylwerbende auszuweisen, bis dahin allerdings ist der Aufenthalt in Österreich geduldet.

Für besonders traumatisierte Personen oder Opfer von Folter bzw. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge existiert eine Ausnahmeregelung zum Dublin-Abkommen. Besonders letztgenannte unterliegen besonderen Schutzbestimmungen und werden bei Verlegung in eine Landesbetreuungsstelle durch die Jugendwohlfahrt betreut.

Ist Österreich für das Asylverfahren zuständig und wird dieses somit eingeleitet, erhalten die Asylwerber die weiße Karte und werden in eine Betreuungsstelle des Landes überwiesen. Ab da beginnt das eigentliche inhaltliche Asylverfahren. In der örtlich zuständigen Regionaldirektion des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl werden die Flüchtlinge vor allem über ihre Fluchtgründe befragt. Nach den abgeschlossenen Ermittlungen durch die zuständige Regionaldirektion des jeweiligen Bundeslandes und wenn das Vorbringen der AsylwerberInnen glaubhaft war, wird mit Bescheid über die Flüchtlingseigenschaft abgesprochen. 

Wer nicht als Flüchtling anerkannt wurde, wem aber im Herkunftsland Folter, unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe droht, der kann subsidiären Schutz erhalten, das bedeutet eine befristete, verlängerbare Aufenthaltsbewilligung.

  •  AsylwerberInnen: Sind jene Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
  • Asylberechtigte/r, Konventionsflüchtling oder anerkannter Flüchtling: Haben ein abgeschlossenes Asylverfahren hinter sich und wurden anerkannt im Sinne des Flüchtlingsbegriffes der Genfer Flüchtlingskonvention. Dieser Status beinhaltet ein dauerndes Einreise- und Aufenthaltsrecht in Österreich.
  • subsidiär Schutzberechtigte/r:Sind Personen, die nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt werden, jedoch über eine befristete Aufenthaltsberechtigung verfügen, die verlängert werden kann. Laut § 8 AsylG 2005 ist dieser Status „einem Fremden zuzuerkennen, der in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, wenn dieser in Bezug auf die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen wird oder dem der Status des Asylberechtigten aberkannt worden ist, wenn eine Abschiebung in seinen Herkunftsstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention bedeuten würde oder für ihn als Zivilperson eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes mit sich bringen würde.“

Abschiebung:

Wenn keine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht oder beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, oder die negative Entscheidung bestätigt wird, muss der Asylsuchende Österreich verlassen. Tut er das nicht freiwillig, kann er in sein Heimatland abgeschoben werden.

Was bedeutet Schubhaft

…und wer kann in Schubhaft genommen werden?

Die Schubhaft ist eine so genannte Sicherungshaft und keine Strafhaft. Das heißt, jemand der in Schubhaft kommt, ist kein Verbrecher, er wurde auch nicht von einem Gericht verurteilt. Häufig sind die Bedingungen in der Schubhaft jenen in der Strafhaft aber sehr ähnlich. Schubhaft darf laut Gesetz verhängt werden, um eine Abschiebung zu sichern. Betroffene dürfen in Österreich bis zu 10 Monate in Schubhaft genommen werden. Allerdings sollte die Haft „so kurz wie möglich“ dauern.

Bleiberecht:

Wenn weder Fluchtgründe vorliegen, noch Gefahr im Heimatland droht, darf

die Person manchmal trotzdem in Österreich bleiben. Gründe dafür können sein,

dass jemand schon jahrelang in Österreich ist, sich hier ein Leben aufgebaut und sich sehr gut integriert hat oder nahe Familienmitglieder hier leben.

Quellen: help.gv.at www.unhcr.at

Autorin: Nina Froschauer

6. Beitrag von MichaelaFroschauer (15.10.2015)  „1. Kultur Begegnungsfest“

Geschichte erzählt uns Geschichten. Geschichten aus verschiedenen Kulturen, und die Menschen, die in und mit diesen Kulturen leben, erzählen ihre Lebensgeschichten. In dieser, unserer Zeit, der Zeit des Näherrückens und des Aufeinanderzugehens, scheint die Begegnung einen wichtigen Teil zur Weltgeschichte beizutragen. In der Begegnung erfahre ich die Lebensgeschichte des anderen und kann meine eigene erzählen. Kulturelle Ansichten – Lebensansichten werden ausgetauscht, manchmal ganz ohne Worte, nur durch Gesten oder Blicke. Wir möchten den Menschen im Mondseeland und darüber hinaus diese Begegnungen erleichtern und ermöglichen, Geist und Herz zu öffnen gegenüber dem Anderen, manchmal Fremden und aus dieser Begegnung ein Fest zu machen. Feiert mit uns am 24. Oktober das erste Mal das „Kultur-Begegnungs-Fest“. Wir freuen uns, Niki Steinkogler, Michaela Froschauer und das Team von Refugees Welcome Mondseeland

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5. Beitrag von Nina Froschauer (29.09.2015)  „Die Sache mit dem Handy: Eine kurze Aufklärung“

Na, für was benutzt ihr euer Handy eigentlich so? Zum Whatsappen, um regelmäßig Bilder der so schön zubereiteten Mahlzeit vom letzten Abend auf verschiedenen Social Media Plattformen zu posten, um die geliebten Selfies zu verschicken oder um einen neuen Highscore bei Candy Crush (das spielt man doch noch?) zu erreichen? Naja, also ich persönlich teile zwar selten Fotos meiner selbstgemachten Speisen, was wahrscheinlich an meiner Unfähigkeit in Sachen Kochen liegt, aber sonst mach ich zugegebenerweise schon viel sinnloses Zeug mit dem Smartphone. Ganz anders die Flüchtlinge. Für was die so ihr Handy brauchen, könnt ihr, falls es euch auch so brennend interessiert, hier lesen:

  • Niemand bekommt ein Handy auf Staatskosten und dtz. ist mir auch nicht bekannt, dass ein Handyhersteller Handies verschenkt.
  • Armer Flüchtling – teures Smartphone, immer wieder Anlass zur Hetze, mindestens aber doch zum Wundern. Warum sollte ein Syrer, der zu Hause im mittleren Management beschäftigt war, ein Haus, ein Auto und auch sonst ein ganz normales Leben hatte, bitte schön kein Smartphone besitzen? Und warum sollte er es ausgerechnet beim Aufbruch zu einer lebensgefährlichen Reise ins Unbekannte zu Hause lassen?
  • Ja, es muss ein modernes Smartphone sein, nur diese Modelle gewähren die notwendigen Zusatzfunktionen, die so manchem von uns als Schnickschnack erscheinen. (Kamera, GPS, Tracking, Skype, Chat, …)
  • Smartphone ist nicht gleich Smartphone. Handies für den afrikanischen und zum Teil asiatischen Raum sehen optisch unseren zum Verwechseln ähnlich, sind aber meist Billigproduktionen mit geringerer Leistung und Qualität.
  • Handies sind das wichtigste Kommunikationsmittel, waren es schon im Kriegsgebiet, da auf die inländischen Nachrichten aufgrund Zensur meist kein Verlass ist und diente dort der überlebenswichtigen gegenseitigen Warnung vor gefährlichen Kampfhandlungen, deshalb ist das Handy wichtiger als alles andere und oft wird das letzte Geld dafür aufgewendet.
  • Auf der Flucht ist das Handy oft ein ebenso lebensnotwendiges Mittel zur Orientierung mittels GPS
  • Im Asylland ist es das einzige Mittel, um mit den Daheimgebliebenen Kontakt zu halten. Wie geht´s meiner Familie, meinen Freunden? Sind sie in Sicherheit?
  • Wie sich verständigen, wenn man durch zehn fremde Länder unterwegs ist und die Sprache nicht spricht? Übersetzungsapps auf dem Handy helfen auch hier.
  • Was ist mit den teuren Roaminggebühren? Hier behilft man sich mit Prepaid-Internetkarten im betreffenden Land. So kann man über Viber oder Skype telefonieren und alle sonstigen nötigen Funktionen nützen.
  • Das Recht auf Zugang zu Informationen ist ein Menschenrecht. Diese Informationen erhalten die Flüchtlinge, die oft weder unsere Nachrichten in Radio und TV noch in den Printmedien verstehen können, nur durch das Internet. Deshalb wäre das Einrichten von W-Lan für alle Flüchtlingsunterkünfte ein dringend notwendiger Schritt, alles andere stellt die Verweigerung eines Menschenrechts dar.

4. Beitrag von Nina Froschauer (21.09.2015)  „Wer oder was ist Maklouba? Kann man das essen?“

Ja, man kann. Das traditionelle arabische Gericht, bestehend aus Reis, Fleisch und Gemüse wurde uns, Michaela (ich nenne sie liebevoll „Mom“) und mir am Samstagabend in Zell am Moos aufgetischt. Ungewöhnlich genug, von gestandenen Männern bekocht zu werden, hat das Ganze auch noch gut geschmeckt. Sehr gut sogar. Das Wort maklouba kann mit umgedreht übersetzt werden. Der Name passt perfekt, da die fertige Speise vor dem Servieren einmal umgekippt und anschließend, leicht tortenähnlich ausschauend, auf die Teller verteilt wird.

Abgesehen von der für uns köstlichen neuen Erfahrung haben wir auch viele spannende Eindrücke gesammelt. Und ob man‘s glaubt oder nicht, Flüchtlinge sind wirklich nur Menschen wie Du und Ich. Echt jetzt.

Aber um der ganzen Geschichte einen Anfang zu geben: Am Samstag haben wir, wie in letzter Zeit so oft, im Spendenlager – ein Vergleich mit einem Saustall wäre vielleicht etwas übertrieben, aber Chaos könnte man es schon nennen – gearbeitet. Sortieren und die Ausgabe an die neu Eingetroffenen standen am Plan. Viele freiwillige Helfer waren da und wie immer auch die bereits zum Fixteam gehörenden in Zell am Moos ansässigen Flüchtlinge. Und diese waren es auch, die uns in ausbaufähigem Deutsch, dafür aber perfekt ausgebautem Charme, nach getaner Arbeit in ihr Quartier einluden, zum Teetrinken. Sie wollten sich damit dafür bedanken, dass sie immer bei uns mithelfen dürfen. Die unbezahlte Arbeit durchbricht ihren erzwungenen langweiligen Alltag.

In ihrem Kämmerchen, einem Dreibettzimmer mit geschätzten 15 m² haben die Männer nicht nur all ihr Hab und Gut verstaut, sie kochen auch hier. Obwohl sie von ihrer Unterkunftgeberin, die sie bezeichnenderweise Mama nennen, bestens versorgt werden, bereiten sie ihr Essen gerne selbst zu. Auf einer einzelnen Herdplatte, die auf dem Nachtkästchen steht. Die Zutaten werden, fein säuberlich in einzelnen Plastiksäcken verstaut einfach unter den Betten hervorgeholt. Es ist mir immer noch ein Rätsel, wie man in dieser „Küche“ ein Essen für acht Personen samt Beilagen und Salat zaubern kann.

Als wir eintraten, wurde uns sofort ein Platzerl auf einem der Betten zum Sitzen freigeräumt und der gebotene Tee war auch in Windeseile fertig – stark und süß wie er in der arabischen Welt gerne getrunken wird. Kavaliere durch und durch. Wenig später saßen wir zwischen vielen jungen Männern, gesprochen wurde in einer Englisch-Deutsch-Arabisch-Mischung.

Neben gutem Essen, einem „WerkanndenmeistenRauchbeimShishanmachen“-Wettbewerb und orientalisch anmutendem Herumgetanze sprachen wir auch über das Ein oder Andere. So fanden wir unter anderem eine Antwort auf die ewige Frage: Wieso flüchten denn eigentlich gerade die jungen Männer aus ihren Heimatländern? Einer der im Raum sitzenden Burschen erzählt uns von seiner Familie und erwähnt dabei ganz nebenbei, dass er, bereits in den Fängen des IS, es geschafft hat, DENEN zu entwischen und danach gezwungen war, zu flüchten. Ein anderer, dass sein Vater ihn weg geschickt hätte, weil beim ihm diese Zombies, wie sie sie nennen, mehrfach an der Tür standen und er zum Töten rekrutiert werden sollte. Und da muss ich sagen, es ist eine Sache, in der Schule oder über die Medien von der IS zu hören und eine ganz andere, einem sympathischen, hübschen, jungen Mann, der auch mein Bruder oder mein Freund sein könnte, in die Augen zu schauen und ihn von den Grausamkeiten berichten zu hören und zu beobachten, wie sein Blick zu Boden geht, während er sich erinnert. Ich wusste in dem Augenblick, aus Rücksicht auf unsere Gefühle und aus Anstand, ließ er die grauenhaften Details weg. Was wir hörten, reichte trotzdem aus, um Bilder im Kopf zu erzeugen, die man lieber nicht haben möchte.

Später stießen noch zwei junge Männer in die Runde. Sie erzählten uns von ihrem Studienleben back in Syria in der Stadt Aleppo, die mittlerweile dem Erdboden gleich gemacht wurde und zeigten uns Fotos aus ihrem früheren Leben, einem schönen Leben, einem guten Leben. Die Universität, ihr Haus, ihre Familie, ein tolles Auto, Urlaube in fernen Ländern. Nun sitzen sie hier in diesem Zimmer, das seit geraumer Zeit ihr neues Zuhause ist und hoffen darauf, bald in Österreich weiter studieren zu können. Ich halte ihnen dabei aus vollem Herzen die Daumen.

Trotz der vielen traurigen Dinge, die wir erfahren durften oder vielmehr mussten, war es ein sehr gelungener, gemütlicher Abend, in dem auch die Hoffnung spürbar wurde, die die Männer haben. Die Hoffnung zum Beispiel, dass es ihren Familien gut geht, viele von ihnen sind in anderen, benachbarten Ländern oder abgelegenen Gegenden in eine zumindest vage Sicherheit gebracht worden, die Hoffnung, bald wieder ein normales Leben führen zu dürfen, Arbeit zu haben und am Gesellschaftsleben teilnehmen zu können und die Hoffnung, dass irgendwann das Gute siegen wird.

Zugegeben, die charmanten Komplimente, die wir bekamen, könnten unser Urteilsvermögen etwas beeinträchtigen, aber diese Männer waren so herzlich, gastfreundlich und zuvorkommend, wie man es sich nur vorstellen kann. Und mal ehrlich, wer mich kennt weiß, allein wegen des guten Essens, hat sich der Abend für mich schon gelohnt.

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3. Beitrag von Nina Froschauer (15.09.2015) – Die Geldfrage“

Das Internet ist eine Gerüchteküche. Asylwerber beziehen Mindestsicherung, alleinreisende minderjährige Flüchtlinge bekommen € 3.000,00 ausbezahlt und noch weiterer Unfug erregt die Gemüter.

Doch wie ist es wirklich?

Asylsuchende/Asylwerber:

Sie befinden sich in der Grundversorgung, d.h. sie erhalten gerade so viel, um einen bescheidenen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Im Detail bedeutet dies:

  1. In organisierten Unterkünften erhält der Betreiber dieser Unterkunft maximal € 19,00 pro Tag für die Unterbringung und die Vollverpflegung. Die Asylwerber selbst erhalten € 40,00 / Monat Taschengeld.
  2. In Selbstversorgerquartieren stehen den Asylwerbern zwischen € 3,50 und € 6,50 pro Tag zur Verfügung. Damit müssen Lebensmittel, Hygieneartikel und alles, was man sonst zum Leben braucht, gekauft werden. Der genannte Betrag wird dem Unterkunftsbetreiber von den € 19,00 abgezogen.
  3. Asylwerbende, die selbstständig wohnen, erhalten € 320,00 pro Monat und Erwachsenem, für Kinder gibt es einen Zuschuss von € 90,00.

Beispiel: Eine vierköpfige Familie in eigener Wohnung, erhält dafür vom Staat insgesamt € 820,00 für Miete, Betriebskosten, Lebensmittel und alle anderen Belange.

Zusätzlich erhalten Asylwerber in Österreich € 150,00 pro Jahr in Form von Gutscheinen für Bekleidung. Asylwerber haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung, Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld.

Quellen:  www.unhcr.at

Caritasbericht: www.dioezese-linz.at

2. Beitrag von Nina Froschauer (09.09.2015) – Wir klären Begrifflichkeiten“

Alles Asylanten oder was? Begriffserklärung

Die Bezeichnung „Asylant“ wird derzeit sehr inflationär verwendet. Viele Begriffe kursieren, doch wer ist was und was steckt dahinter?

Flüchtling:

In der Genfer Flüchtlingskonvention wird genau beschrieben, aus welchen Gründen jemand als Flüchtling anerkannt werden kann. Laut dieser Konvention ist ein Flüchtling eine Person, welcher in ihrem Herkunftsland Gefahr droht und es deshalb verlassen muss. Gründe können Verfolgung mit politischem, religiösem oder ethnischem Hintergrund sein. Jedoch wird man erst als Flüchtling anerkannt, wenn im Asylverfahren eine tatsächliche Verfolgung festgestellt wird. Durch internationale Abkommen ist Österreich dazu verpflichtet, Flüchtlingen Schutz zu garantieren.

Asylwerber:

Menschen, bei welchen das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, werden Asylwerber genannt. Erst nachdem sicher ist, dass im Herkunftsland tatsächlich Gefahr droht, erwirbt man den Flüchtlingsstatus und darf vorerst in Österreich bleiben.

Migrant:

Migranten sind Personen, welchen in ihrem Herkunftsland keine Verfolgung droht. Sie können in ihr Heimatland zurückkehren, wenn dies gewollt wird. Oftmals kommen sie nach Österreich, um ihre persönlichen Lebensbedingungen zu verbessern, um zu arbeiten oder aus familiären Gründen.

Illegale:

Oft hört oder liest man von aufgegriffenen Illegalen, die von der Polizei verhaftet worden sind. Dadurch erhält man den Eindruck, diese Menschen seien kriminell. Reist ein Mensch ohne gültige Reisedokumente in Österreich ein, so ist das vorerst einmal als illegale Einreise anzusehen. Oftmals ist das für Flüchtlinge der einzig mögliche Weg, überhaupt die Grenzen zu überschreiten. Lt. Genfer Flüchtlingskonvention ist für Notreisende eine illegale Einreise aber nicht strafbar, wenn sich der Flüchtende unverzüglich bei einer Behörde meldet und die illegale Einreise rechtfertigen kann. Werden also Flüchtende an der Autobahn von einem Schlepper „ausgesetzt“, werden sie von der Polizei aufgegriffen. Danach wird ihre Identität festgestellt, Fingerabdrücke genommen, usw. Sobald das geschehen ist, handelt es sich um Asylwerber und nicht mehr um Illegale.

1. Beitrag von Nina Froschauer (08.09.2015) – „Hallo“

An dieser Stelle wollen wir mal ein riesiges Dankeschön für die enorme Menge an Sachspenden, die ihr uns in den letzten Wochen gebracht habt, aussprechen. Ihr Mondseer und Mondseerinnen seid absolut klasse und habt gezeigt, was Menschlichkeit wirklich bedeutet.

Da unser Lager zurzeit leider (oder besser gesagt glücklicherweise) bis ins letzte Eckerl vollgeräumt ist, können wir vorerst keine weiteren Spenden annehmen. Sobald wir wieder mehr Platz haben, geben wir es natürlich sofort bekannt.

 

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